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Baumfällung

 

BaumfällungHinsichtlich der Gartenplanung und Gartengestaltung dienen Bäume als Strukturelemente, Schattenspender, Sichtschutz und Lebensraum für unterschiedliche Vögel und Insekten.

 

Auf vielen Grundstücken stehen jedoch häufig ältere Bäume, manchmal auch dort, wo die Hausbesitzer diese Begrünung nicht unbedingt sehen wollen. Manchmal stehen Bäume einfach ungünstig. Sie nehmen viel Licht weg, sie stehen zu dicht am Haus, sie werfen zu viel Laub ab oder die Wurzeln treiben so weit aus, dass sie manche Gehwegplatten aushebeln. Die Gründe für eine Baumfällung fallen daher recht unterschiedlich aus. Allerdings dürfen Sie die Bäume auf Ihrem Grundstück nicht einfach nach Belieben fällen, auch wenn es sich um Ihr Eigentum handelt.

 

 

 

 

Der richtige Zeitpunkt für Bäume zu fällen

 

Aus vegetationstechnischer Sichtweise werden Bäume am besten in der Zeit zwischen November und Februar gefällt, da das Holz weniger Wasser enthält, schneller trocknet und somit leichter zu Brennholz verarbeitet werden kann. Laubbäume tragen keine Blätter und auch die Bepflanzung um die Bäume herum ist meistens zurückgeschnitten, sodass für die Baumfällung mehr Platz zur Verfügung steht. In der Zeit vom 1. März bis 30. September dürfen Sie Bäume in Ihrem Garten nicht fällen, da das Bundesnaturschutzgesetz nistende Vögel schützt. Allerdings müssen Sie noch weitere Vorschriften beachten, die Sie am besten bei Ihrer Gemeinde erfragen. In Lebensräumen mit hoher Besiedlungsdichte sind Bäume besonders geschützt.

 

 

 

Was muss man bei der Baumfällung beachten?

 

Je älter und größer die Bäume sind, desto strenger sind die Vorschriften hinsichtlich der Baumfällung. Besonders alte und große Bäume dürfen daher nur mit Genehmigung gefällt werden. Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, begeht kein Kavaliersdelikt, denn die Geldbußen können empfindlich hoch ausfallen. Grundsätzlich dürfen Bäume nicht gefällt werden, wenn sie Lebensraum für wildlebende Tiere wie Fledermäuse, Eulen, Hornissen oder Wespen bieten. Das Thema Grenzbäume ist noch strenger reglementiert. Bei Verstoß gegen die kommunalen Vorschriften droht richtig Ärger. Unter die Definition Grenzbaum fallen alle Bäume, die sich auf Grundstücksgrenzen befinden und daher mehreren Anliegern gehören. In diesem Fall müssen alle Beteiligten ihr Einverständnis geben. Kompliziert wird es beim Sondernutzungsrecht bei Wohnungseigentümern.

 

Wenn Sie einen Baum fällen, müssen Sie auf die Sicherheit von Personen und angrenzten Bauten achten. Wenn Sie einen Fachmann mit dieser Aufgabe betrauen, schützen Sie Ihr Eigentum, Familie und Nachbarn. Die Baumfällung muss fachgerecht ausgeführt werden, sodass der Baum sicher fällt, der Baumstumpf entfernt und das Wurzelwerk abgetötet wird.
 

 

 

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